Informationen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen:
TOP: „Änderungsantrag zum Beschluss SR 066/16/2021 vom 27.05.2021“ (B-PLan "Hinterer Sättel II")
Sachverhalt
Aufgrund der im Stadtrat geführten Aussprache zu o.g. Beschluss hat sich die CDU-Fraktion mit dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan IG „Hinterer Sättel II“ nochmals befasst. Daraus resultierend birgt der Planentwurf des Umringes an zwei Stellen erhebliches Konfliktpotenzial. Diese Konflikte gilt es bereits im jetzigen Aufstellungsstadium zu berücksichtigen und zu minimieren/abzustellen.
Konfliktpotential 1:
B-Plan Grenze liegt unmittelbar an der Wohnbebauung St. Kilian an
Konfliktpotential 2:
Zufahrt über die Ilmenauer Str. / Bahnübergang stellt ein verkehrstechnisches Nadelöhr dar; durch die Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen wird sich das Verkehrsaufkommen nochmals deutlich steigern (Schwerlastverkehr)
Der B-Plan ist wegen der Fördermodalitäten Bestandteil des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes des Landkreises Hildburghausen. Allerdings liegt die alleinige Planungshoheit bei der Stadt Schleusingen. Deshalb hat die Aussage in der Niederschrift der Stadtratssitzung -„Eine Verschiebung der Flächen ist nicht möglich“- keine Rechtsgrundlage“
Die CDU-Fraktion beantragt eine Ergänzung/Neufassung des Aufstellungsbeschlusses bezüglich einer Verschiebung des B-Plan Umrisses in südöstliche Richtung (näher an die A73). Damit kann die Abstandsfläche zur unmittelbaren Wohnbebauung St. Kilian vergrößert werden. Des Weiteren kann die Länge einer neu zu schaffenden verkehrsmässigen Anbindung für das gesamte Gewerbegebiet „Am Sättel“ / „Hinterer Sättel“ / „Hinterer Sättel II“ mit einer außerstädtischen Zufahrt über den „Silbacher Berg / Wasserhäuschen“ reduziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, den Beschluss SR 066/16/2021 vom 27.5.2021 dahingehend zu erweitern bzw. neuzufassen, dass entgegen der Ausgangsplanung eine Verschiebung des B-Plan-Umringes in südöstliche Richtung / Nähe A73 festgelegt entgegen der Ausgangsplanung, festgelegt wird. Die Planung einer neuen Zuwegung für das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet „Sättel“ ist Bestandteil des B-Planverfahrens „Hinterer Sättel II“.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU-Stadtratsfraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen:
TOP: Bildung einer temporären Arbeitsgruppe “Radweg“ zur Umsetzung der „Machbarkeitsstudie zum „Graf von Henneberg-Radweg“
Sachverhalt
In Auswertung der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum „Graf von Henneberg-Radweg“ in der Stadtratssitzung am 15.4.2021 ist die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umsetzung dieses städtischen Vorhabens durch die Bildung einer Arbeitsgruppe begleitet werden soll. Im Kern wurde mit Vorlage der Machbarkeitsstudie der Auftakt für weitere, notwendige Arbeitsschritte gegeben. Etwas Gegenteiliges war in der Aussprache zum TOP nicht zu vernehmen.
Aufgabe der Arbeitsgruppe soll die Begleitung der Prozesse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Machbarkeitsstudie sein. Die Komplexität des Projektes hat zur Folge, dass viele Zahnräder ineinandergreifen müssen. Insbesondere wird hierbei auf die Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen sowie die Fördermittelakquise verwiesen. Des Weiteren soll eine regelmäßige Auswertung der Abstimmungen mit betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Um ein ständiges Augenmerk auf diese Prozesse zu legen, schlägt die CDU-Fraktion die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Radweg“ mit folgendem Stadtratsbeschluss vor.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Bildung einer temporären Arbeitsgruppe “Radweg“ zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie zum „Graf von Henneberg-Radweg“.
Mitglieder der Arbeitsgruppe „Radweg“ sind:
Weitere externe Mitglieder mit Sach- und Fachkunde können durch die Arbeitsgruppe zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Von den entsendeten Fraktionen, der Stadtverwaltung und der BI ist jeweils ein fester Ansprechpartner als Koordinator zu benennen. Die Teilnehmer an den Sitzungen legen die Entsendeten eigenverantwortlich fest. Der Vorsitz wird im alternierenden Verfahren zwischen den Fraktionen vereinbart. Weitere Details wie Geschäftsstelle, Geschäftsordnung und Protokollierung sind durch die Arbeitsgruppe zu regeln.
Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe ist ehrenamtlich, freiwillig und ohne finanzielle Vergütung.
Als Sitzungsort wird das Ratszimmer im Rathaus vorgeschlagen.
Vielen Dank.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen:
TOP: Auswertung Vereinsförderung 2020
Sachverhalt
Die Stadt Schleusingen hat sich im Jahre 2019 (Änderungen in 2020) mit der Vereinsförderrichtlinie der Unterstützung der Vereine der Stadt verschrieben. Sportliche und kulturelle Angebote sollen unterstützt, Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen gestärkt werden. Die getätigten Leistungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Schleusingen und unterliegen dem Haushaltsvorbehalt. Hinweise verschiedener Vereine lassen den Schluss zu, dass nicht allen die Regelungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten und deren Nachweisen bekannt ist.
Die CDU-Fraktion bittet aus diesem Grund um Aufstellung und Auswertung der geleisteten Vereinsfördermaßnahmen im Jahre 2020. Insbesondere sind folgende Aspekte darzustellen:
Nach Ansicht der CDU-Fraktion stellen sich bei der verwaltungstechnischen Bearbeitung und Abarbeitung der Anträge noch folgende Fragen:
Vielen Dank.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 9 in Verb. mit § 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates zur Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen:
TOP: Forcierung der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Kleiner Thüringer Wald“
Begründung:
Die Stadt Schleusingen ist Belegenheitsgemeinde des seit Anfang der 1990er Jahre in Rede stehenden Landschaftsschutzgebietes „Kleiner Thüringer Wald“. Laut Aussage des Staatssekretärs Olaf Müller vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) vom 14.6.2019 im Thüringer Landtag ist der „Kleine Thüringer Wald“ als Gebiet Bestandteil der Fachplanung des Thüringer Landesamtes für Umwelt Bergbau und Naturschutz. Dieses Schutzgebiet, also das des „Kleinen Thüringer Waldes“ werde nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen ausgewiesen.
Der Landkreis Hildburghausen hat am 19.8.1992 bei der damals zuständigen Behörde (LVA, Außenstelle Suhl) die einstweilige Sicherung des Gebietsanteiles des Landkreis Hildburghausen trotzdem vorsorglich beantragt. Weitere Anfragen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildburghausen wurden dann später nicht mehr getätigt. Das bis dato keine Unterschutzstellung des LSG „Kleiner Thüringer Wald“ erfolgte und vorgesehen ist, liegt nachweislich an der Prioritätensetzung des TMUEN und wird im Weiteren mit der begrenzten personellen Kapazität begründet. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist eine derartige Arbeitsweise und Begründung für das Versagen einer Entscheidung der obersten Naturschutzbehörde nicht hinnehmbar. Die fast 30-jährige Bearbeitungszeit des vorgenannten Sachverhaltes ist unzumutbar sowie ein Indiz für die Untätigkeit, welches einem nicht rechtskonformen Verwaltungshandeln gleichkommt.
Das Ergebnis solchen Handelns bewirkt den offenen Konflikt zwischen den Bürgerinitiativen /Petitionen auf der einen Seite und den landespolitischen Vorgaben hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftvorranggebieten im Regionalen Raumordnungsplan auf der anderen Seite.
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtrat beschließt aus Gründen der Betroffenheit der Stadt Schleusingen bezüglich der bisher nicht erfolgten Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Kleiner Thüringer Wald“ den Bürgermeister zu beauftragen, beim TMUEN zu intervenieren, um den Verwaltungsakt zur Erlangung des Schutzgebietsstatus „Landschaftsschutzgebiet“ zu forcieren und zeitnah zum Abschluss zu bringen.“
Fraktionsvorsitzender CDU
Verkauf ehemaliges Alumnatsgebäude Schleusingen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister, als Vertreter der Gesellschaft zu beauftragen und zu ermächtigen, im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft keinen Beschluss zum Verkauf des ehemaligen Alumnatsgebäudes zu fassen.
Begründung:
Bei der Übertragung des ehemaligen Alumnatsgebäudes an die "Stiftung Hennebergisches Gymnasium" wurden der Stiftung auch gleichzeitig eine Million Euro aus der städtischen Rücklage zur zweckgebundenen Sanierung zur Verfügung gestellt. Durch die vertraglich gesicherte Rückübertragung befindet sich das Gebäude jetzt in der städt. Wohnungsgesellschaft.
Da der jetzige Mietvertrag noch bis zum 31. 12. 2020 läuft, besteht genug Zeit in konstruktivem Gespräch mit der "Reha Stiftung Thüringer Wald" über einen neuen langfristigen Mietvertrag, mit akzeptablen Konditionen für beide Seiten, zu verhandeln.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Antrag der CDU-Fraktion gemäß §9 in Verb. § 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates zur Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 01. Oktober 2019 im öffentlichen Teil:
Verkauf denkmalgeschütztes Saalgebäude in Rappelsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, das denkmalgeschützte Saalgebäude in Rappelsdorf vorerst in städtischem Besitz zu belassen und bis zum 31.12.2020 nicht zu verkaufen.
Begründung:
Mit der Bildung der größeren Stadt Schleusingen, wurden auch alle angefangenen Projekte der einzelnen Ortsteile übernommen und fertig gestellt, oder befinden sich in der Fertigstellung. Dieses sollte auch für den Saal in Rappelsdorf gelten.
Aus diesem Grund sollte er auch in städtischer Hand bleiben und als öffentliches Gebäude zur Verfügung stehen.
Da die Haushaltssituation eine sofortige Sanierung nicht erlaubt, sollte eine Notsicherung vorgenommen werden und die Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt.
Bedingung ist jedoch ein tragfähiges Nutzungskonzept bis zum obigen Zeitpunkt. Vom alten Stadtrat wurden bereits Nutzungsvorschläge erarbeitet, diese müssen jedoch konkretisiert und festgeschrieben werden. Der Ortsteilrat Rappelsdorf sollte dabei mit eingebunden werden.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 03. März 2020 aufzunehmen:
TOP: „Auswertung der Schwimmbadsaison 2019“
Begründung:
Da Schwimmbäder grundsätzlich finanzieller Zuschüsse bedürfen, ist es für den gesamten Stadtrat wichtig, einen detaillierten Überblick über die Kostenstruktur der einzelnen Bäder zu haben.
Aus diesem Grund bitten wir um eine tabellarische Übersicht der Kosten für unsere drei Schwimmbäder, mit folgendem Inhalt:
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Antrag der CDU Fraktion für Tagesordnung der Stadtratssitzung am 03. März 2020 gemäß §9 in Verb. mit § 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates
Antrag der CDU Fraktion für Tagesordnung der Stadtratssitzung am 03. März 2020 gemäß §9 in Verb. mit § 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates
die CDU Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 03. März 2020 aufzunehmen:
TOP: „Finanzsituation der Stadt – vorläufiges Jahresergebnis 2019"
Begründung:
Darlegung des aktuellen Standes zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Schleusingen und Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln.
Aus diesem Grund bitten wir um eine tabellarische Übersicht der Eckzahlen, mit folgendem Inhalt:
Verwaltungshaushalt vorauss. Ist 2019 Plan 2019
- Einnahmen € ………. ……….
- Ausgaben € ………. ……….
Vermögenshaushalt
- Einnahmen in€ ………. ……….
- Ausgaben € ………. ……….
Rücklagenentnahme ………. ……….
Ist – Rücklage ………. ……….
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Viele Entscheidungen der letzten Stadtratssitzungen, lassen für mich den Schluss zu, dass die Mehrheit der Stadträte ohne das nötige Fingerspitzengefühl zu leichtfertig mit dem Geld unserer Bürger umgehen und somit die Stadt Schleusingen in der Zukunft in eine finanzielle Schieflage provozieren. Um welche Beispiele geht es mir besonders:
1. Verzicht auf die zustehenden Einnahmen: Reinerlös aus der Jagdpacht,
2. Erhöhung der Aufwandentschädigungen Ortsteilbürgermeister und Beigeordneter
3. Willkommensportale in allen Ortsteilen,
4. Verzicht auf Verbindlichkeiten,
5. kostenpflichtige Mitgliedschaften in den verschiedensten Organisationen/ Vereinen usw.
Die kalkulatorische Weitsicht, das Bewusstsein für unsere Zukunft, Nachhaltigkeit, muss immer die oberste Priorität sein. Es ist auch nicht so wichtig, welcher Partei man angehört, solange der Stadtrat die richtigen Entscheidungen zum Wohle von Schleusingen trifft und sich somit die Achtung unserer Einwohner und unserer Unternehmen verdient.
Aber es gibt auch so viele Baustellen in den Ortsteilen und in der Kernstadt, dort wird dringend Geld benötigt! Da sollten Entscheidungen mit Vernunft und Verstand getroffen werden.
1. z.B. die katastrophale Situation in der Haardtstraße in Schleusingen, oder
2. ganz aktuell und dafür schäme ich mich: Der Feuerwehrverein kämpft um Spenden, um die Technik (z.B. Tacbag System) zu finanzieren – Was soll das?! - ist dies nicht Aufgabe der Stadt?!
Es wird so viel Geld ausgegeben, über deren Sinnhaftigkeit man streiten kann. Wenn es aber um die sehr wichtige Anschaffung z.B. eines Traktors für den Bauhof geht, der unsere Stadt am Laufen hält, wird diese Investition in Frage gestellt?
Die Feuerwehr und der Bauhof sind die wichtigsten Puzzlesteine, die wir uns leisten müssen, da gibt es kein „Wenn und Aber“! Und wir können sehr froh und stolz sein, dass wir ein solch tatkräftiges Team in unserer großen Stadt haben. Vielen Dank dafür an dieser Stelle. Andere Kommunen bangen inzwischen um die Zukunft Ihrer Wehren!
Dies alles, sollte uns zu denken geben!
Stadtrat Lützelberger hat in seiner Rede der vergangenen Sitzung vom „miteinander Reden“ und vom „Zurückkehren zur Sachpolitik“ gesprochen. Wenn dies bedeutet, dass man z.B. über Verkäufe von großen Objekten in der Stadt, das Aufstellen von 34 Willkommensportalen nicht redet, oder das mit dem Bürgermeister ohne Wissen des Stadtrates Geschäfte gemacht werden, dann will ich nicht dorthin zurück.
Miteinander reden ist selbstverständlich. Ich denke, dafür ist die Sitzung mit Ihren Dialogen/ Auffassungen auch da. Unterschiedliche Meinungen, andere Aspekte und Ansichten, sind in der Demokratie an der Tagesordnung und das ist auch gut so! Diese Rede war eine Beleidigung der bisherigen Stadtratsarbeit!
Neuerungen sind gut, verschiedene Meinungen sind gut, Diskussionen sind gut, aber auch alte Prinzipien und deren Erfolg gibt uns Recht. Wenn wir Geld ausgeben wollten, mussten wir auch suchen, wo es herkommt. Will man sich Großes leisten, muss man viele kleine Dinge sparen, unter dem Motto: Man kann nur das Geld ausgeben, was man auch hat. Ein anderes Prinzip war, dass der Stadtrat bei wichtigen bevorstehenden Entscheidungen, dem Bürgermeister immer den nötigen Rückenhalt gegeben hat, auch wenn er es hätte alleine entscheiden können. Naja nicht immer J
Wir werden es im Stadtrat nie Allem Recht machen können, dies ist bekanntlich eine Kunst die Niemand kann! Aber wir dürfen die öffentlichen Belange nicht außer Acht lassen. Ohne ein „Nein“ sind wir, in der Gefahr mich zu wiederholen, in zwei, drei Jahren Pleite!
Im Übrigen bin ich der festen Meinung, dass wir Stadträte eine Verantwortung gegenüber unseren wählenden Bürgern haben und versuchen müssen, Gutes für die Stadt mit seinen Ortsteilen zu erarbeiten, dies aber natürlich ohne über unseren Verhältnissen zu leben.
1. Es kann nicht sein, dass ein Stadtrat seine eigene Erhöhung der Aufwandentschädigung mit bestimmt und auch darüber abstimmt und letzendes auch noch in einem Plädoyer rechtfertigt!
Und 2. Darf es nicht vorkommen, dass es Stadträte gibt, die sich die Beratungsvorlagen im Vorfeld einer Stadtratssitzung nicht einmal anschauen! Heute waren es bis 17.00 nur ……!
Um hier ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass ich mich mit all meiner Kraft für die Entwicklung dieser schönen Stadt mit seinen reizvollen Ortsteilen einsetzen werde und dafür kein Geld bekommen möchte, werde ich meine Aufwandentschädigung für die Sitzungen Stadtrat und Ausschuss in Zukunft der Feuerwehr spenden!!
Schleusingen, 03.03.2020
Olaf Dobberkau
Tatsache ist, dass der Kindergarten in Schleusingen, ob nun in Vereinsträgerschaft oder unter direkter städtischer Verwaltung, immer ein städtischer Kindergarten war und auch bleiben soll. Deshalb spielt die Kostenfrage auch keine Rolle, weil die Finanzierung immer aus dem städtischen Haushalt erfolgt. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass unter der Vereinsträgerschaft ein individuelles und angepasstes pädagogischer Konzept existiert, welches auch Projekte, wie den Waldkindergarten möglich machte.
Die Vereinsträgerschaft hat über viele Jahre erfolgreich und ohne irgendwelche Beanstandungen funktioniert. Warum hat man nicht ernsthaft versucht, diese Struktur zu erhalten und fortzuführen?
Wenn man jetzt in der vergrößerten Stadt Schleusingen, alles zentral in die Stadtverwaltung übernehmen will, so bedeutet es, dass der zusätzliche Aufwand deutlich höher sein wird und man muss alles bearbeiten, was vorher von drei hauptamtlichen Bürgermeistern mit entsprechender Verwaltung geleistet wurde. Das betrifft nicht nur Personal- und Verwaltungsaufgaben, sondern auch ein pädagogisches Konzept, welches eben bisher vom Verein und Vorstand in Schleusingen erfolgreich umgesetzt wurde.
Es wird sich zeigen, ob die freien Ressourcen, wie behauptet, wirklich da sind und diese Aufgaben dann ohne Personalaufstockung geleistet werden können.
Die Entscheidung für eine zentrale Verwaltung wurde im Stadtrat mehrheitlich gefasst, das ist zu akzeptieren, die Zukunft wird es aber zeigen, ob es auch die beste Variante ist.
Andreas Mastaler
CDU Fraktionsvorsitzender
Antrag der CDU-Fraktion für Tagesordnung der Stadtratssitzung am 6. August 2020 gemäß §9 in Verb. mit § 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 6. August 2020 aufzunehmen:
Aus gegebenem Anlass und unter Bezugnahme auf den Presseartikel im „Freien Wort“ vom 14.7.2020 „Freie Wähler besuchen Schwimmbad Schleusingerneundorf“ hält es die CDU-Fraktion für erforderlich, einen Modus Vivendi im Stadtrat zu finden, der alle Fraktionen bezüglich der Entscheidungsfindung für Beschlüsse gleichbehandelt.
Die CDU-Fraktion findet es als diskriminierend, dass die ihrerseits angefragte Ortsbesichtigung im Schleusinger Schwimmbad vom Bürgermeister versagt wurde.
Es steht für die Fraktionen die Frage im Raum, wie sie sich mit den zur Beschlussfassung anstehenden Themen im Vorfeld befassen können und sich im erforderlichen Fall vor Ort ein Bild machen können. Dazu bedarf es der Zugänglichkeit zu allen in Eigentum der Stadt stehenden Gebäuden und Objekten.
Die Fraktion der CDU besteht darauf, dass durch den Bürgermeister die für jede Fraktion erforderliche Transparenz hergestellt und gewährleistet wird. Nur so können die Fraktionen ihren im Kommunalrecht festgelegten Aufgaben nachkommen.
Das gleiche Anliegen gilt für die Einsichtnahme in Bescheide mit Auflagen und Anforderungen der zuständigen Behörden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, in die Hauptsatzung respektive Geschäftsordnung einen Passus aufzunehmen, der das Recht der Fraktionen regelt, im Bedarfsfall Ortsbesichtigungen in städtischen Gebäuden und Objekten vornehmen zu können. Das Gleiche gilt für die Einsichtnahme in behördliche Bescheide mit Auflagen und Festlegungen.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender CDU
Betreffend: Errichtung von Anlagen zur Eigenerzeugung erneuerbarer Energie auf Dachflächen kommunaler Gebäude der Stadt Schleusingen
Der Stadtrat der Stadt Schleusingen beauftragt den Bürgermeister, die nachhaltigen Investitionen in Anlagen zur Integration jeglicher, erneuerbarer Energien zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Bei positiver Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind entsprechende Investitionen in die Haushaltsplanung der folgenden Haushaltsjahre einzuplanen.
Der vorliegende Antrag der Fraktionen SPD, Linke, Aktiv bezieht sich auf die Nutzung von Dachflächen kommunaler Einrichtungen zur Erzeugung von Energie. Dies ist vor dem Hintergrund einer sich verändernden Energiepolitik grundsätzlich richtig. Allerdings bezieht sich der Antrag eben nur auf einen Teil von Energieerzeugung.
Weitere Energieerzeugungsmethoden werden hierbei außer Acht gelassen, eine gesamtheitliche Betrachtung weiterer Möglichkeiten (z.B. Nutzung der Wasserkraft, Erdwärme, etc.) fehlen. Auch diese können, richtig eingesetzt, zur Reduktion von Kosten beitragen und sollten unbedingt konzeptionell berücksichtigt werden.
Zur Entscheidungsfindung ist in einem ersten Schritt die Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes mit allen Möglichkeiten sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich. Dieses Konzept soll dem Stadtrat vorgestellt werden, um den Investitionsbedarf und die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt einplanen zu können.
Alexander Brodführer
stv. Fraktionsvorsitzender
In Anbetracht der aktuellen Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Landkreis Hildburghausen, schlägt die CDU Fraktion vor, die im täglichen Lagebericht des Landratsamtes zur Verfügung stehenden Zahlen für das Stadtgebiet Schleusingen auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen.
Die Corona- Situation ist in der Stadt Hauptgesprächsstoff, es gibt viele Spekulationen, Verunsicherung und Gerüchte darüber. Die Veröffentlichung der aktuellen Zahlen, kann aber die ernsthafte Situation deutlich machen und auch zum besseren Verständnis der getroffenen Einschränkungen beitragen. Gleichzeitig ist die Entwicklung der Infektionszahlen für unser Stadtgebiet erkennbar und trägt dem Informationsbedürfnis unser Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung.
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender